Seit der Reform des Betreuungsrechts gelten in Deutschland strengere Voraussetzungen für die Registrierung als Berufsbetreuer/in. Insbesondere sieht die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) den Erwerb einer besonderen Sachkunde als Zulassungsvoraussetzung vor. Doch was bedeutet das konkret? Welche Inhalte werden behandelt, wer darf einen Sachkundelehrgang anbieten, und wie kann der Nachweis alternativ erbracht werden?
Der Sachkundelehrgang ist ein qualifizierender Lehrgang, der die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Berufsbetreuung vermittelt. Gemäß § 6 BtRegV ist der erfolgreiche Besuch eines solchen Lehrgangs eine Grundvoraussetzung für die Registrierung als Berufsbetreuer/in. Ziel ist es, eine einheitliche, fachlich hochwertige Betreuung sicherzustellen und den Schutz der Betreuten zu stärken.
Die inhaltlichen Anforderungen sind in § 3 BtRegV geregelt. Dabei ist der Sachkundelehrgänge zumeist in mehreren Modulen unterteilt. Im Wesentlichen umfassen die Inhalte folgende Module:
Eine flexible Teilnahme ist oft möglich, sodass auch berufstätige Interessenten den Lehrgang absolvieren können.
Laut § 8 BtRegV dürfen nur solche Stellen Sachkundelehrgänge anbieten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Lehrgänge müssen insbesondere:
Die zuständige Behörde prüft und genehmigt die jeweiligen Anbieter und Nachweise.
Ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf den Sachkundelehrgang ist möglich, wenn bereits einschlägige Qualifikationen vorliegen. Laut § 7 BtRegV können bestimmte Studien- oder Ausbildungsabschlüsse als gleichwertig anerkannt werden, zum Beispiel Abschlüsse in Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Rechtswissenschaft, Psychologie, Pädagogik oder Pflege. Auch Kombinationen (z.B. Abschluss + Berufserfahrung) können zur (Teil-) Anerkennung führen.
Es empfiehlt sich, die Hinweise im Gesetzestext zu prüfen und bei Unsicherheiten Rücksprache mit der zuständigen Behörde zu halten. Sie entscheidet im Zweifel ob einzelne Module nachgeholt werden müssen.
Unabhängig von Qualifikation und Sachkunde ist gemäß § 2 BtRegV immer auch die persönliche Eignung Voraussetzung für die Registrierung als Berufsbetreuer/in. Dazu zählen Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die erforderliche persönliche Kompetenz im Umgang mit den Betreuten.
Mit dem Erwerb der Erstqualifikation ist der Weiterbildungsweg für Berufsbetreuerinnen und -betreuer nicht abgeschlossen. Nach § 29 BtOG sind Berufsbetreuer/innen verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und ihre Sachkunde auf aktuellem Stand zu halten. Viele Anbieter, darunter unsere Kooperationspartner, bieten spezielle anerkannte Fortbildungen für Berufsbetreuer an.
Unsere Kooperationspartner sind auf die besonderen Anforderungen der BtRegV spezialisiert und stehen für Qualität und praxisnahe Vermittlung. Sofern Du Deinen Sachkundelehrgang bei einem der Teilnehmer absolviert hast, erhältst Du einen gesonderten Rabatt für Karedo.
HELP Akademie
Die HELP Akademie ist eine staatlich anerkannte, durch den TÜV Süd zertifizierte, Bildungseinrichtung. Ein Alleinstellungsmerkmal ist neben den hochqualifizierten Dozenten das intensive Arbeiten in kleinen Gruppen.
www.help-akademie.de
IKOME Leipzig
IKOME Leipzig ist ein etablierter Anbieter mit speziellen Fortbildungsformaten für Berufsbetreuer/innen und einer engmaschigen, qualitätsorientierten Betreuung während des Lehrgangs.
www.ikome-leipzig.de
IBU Europe
Das IBU Institut für Berufsbildung und Weiterbildung bietet bundesweit modulare Sachkundeschulungen mit erfahrenen Dozenten und aktuellen Lerninhalten – wahlweise Online oder vor Ort in Neustadt-Glewe.
www.ibu-europe.de
Karedo führt in Zusammenarbeit mit den Anbietern ebenfalls praxisnahe Schulungen für die Anwendung von KI im Betreuungswesen durch.
Der Sachkundelehrgang ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zur professionellen Berufsbetreuung in Deutschland. Wer bereits über einschlägige Abschlüsse verfügt, kann sich diese unter Umständen anrechnen lassen. Für alle anderen sichern anerkannte Anbieter eine hochwertige Qualifikation – für mehr Qualität und Sicherheit im Betreuungswesen.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Betreuungsbehörde und im Gesetzestext der BtRegV.
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